MÖCHTEN SIE SICH EINBÜRGERN?
BEI UNS SIND SIE WILLKOMMEN!
Als Malanser Bürger*In können Sie auf allen Ebenen politisch mitwirken. Nehmen Sie Ihre Verantworung war und wirken Sie als Wähler*in mit oder engagieren Sie sich als Mitglied einer Behörde.
Bürgern sich Ausländerinnen und Ausländer in Malans ein, erhalten Sie das Stimm- und Wahlrecht und können sich somit aktiv an der Mitgestaltung von Bund, Kanton, Gemeinde und Bürgergemeinde beteiligen.
Voraussetzungen
Schweizer Staatsbürger: Insgesamt während mind. 6 Jahre in Malans wohnhaft. Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung mind. 2 Jahre in Malans wohnaft.
Ausländische Staatsbürger: Insgesamt während mind. 12 Jahren in der Schweiz wohnhaft. Die Zeit zwischen der Vollendung des 10. und des 20. Altersjahres wird dabei doppelt gerechnet. Bedingung für die Einbürgerung ist, dass Sie in der Schweiz sozial und kulturell integriert sind, die schweizerische Rechtsordnung beachten und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Daneben gelten weitere materielle Voraussetzungen.
ABLAUF UND DOKUMENTE
Je nach ihrem bisherigen Bürgerrecht sind die Abläufe und die dazu notwendigen Dokumente verschieden
SCHWEIZER STAATSBÜRGER MIT BÜRGERRECHT EINER BÜNDNER GEMEINDE
Sie sind bereits Bürger eine Bündner Gemeinde? Beantragen sie das Malanser Bürgerrecht per Mail. Der Bürgerrat erteilt ihnen nach einem Vorstellungsgespräch das Malanser Bürgerrecht. Die Kosten betragen:
Erwachsene Einzelperson Fr 100.-
Ehepaar Fr. 150.-
Ehepaar mit Kinder Fr. 150.-
Elternteil mit Kinder Fr. 100.-
SCHWEIZER STAATSBÜRGER OHNE BÜRGERRECHT EINER BÜNDNER GEMEINDE
Sie sind noch nicht Bürger eine Bündner Gemeinde? Beantragen sie das Malanser und Bündner Bürgerrecht mit untenstehendem Formular. Nach einer Prüfung der Unterlangen durch den Kanton Graubünden erteilt ihnen der Bürgerrat nach einem Vorstellungsgespräch das Malanser Bürgerrecht. Die Kosten betragen:
Erwachsene Einzelperson Fr 500.-
Ehepaar Fr. 750.-
Ehepaar mit Kinder Fr. 750.-
Elternteil mit Kinder Fr. 500.-
Neben den genannten Kosten fallen Gebühren durch den Kanton an.
AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER*INNEN
Sie sind noch nicht Schweizer*In? Beantragen sie die Schweizer Staatsbürgerschaft, das Malanser und Bündner Bürgerrecht mit untenstehendem Formular. Nach einer Prüfung der Unterlangen durch den Kanton Graubünden erteilt ihnen der Bürgerrat nach einem Vorstellungsgespräch das Malanser Bürgerrecht. Die Kosten betragen:
Erwachsene Einzelperson Fr. 1'000.-
Ehepaar Fr. 1'500.-
Ehepaar mit Kinder Fr. 1'500.-
Elternteil mit Kinder Fr. 1'000.-
Neben den genannten Kosten, fallen noch Gebühren durch Bund und Kanton an.