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MÖCHTEN SIE SICH EINBÜRGERN?
BEI UNS SIND SIE WILLKOMMEN!

Als Malanser Bürger*In können Sie auf allen Ebenen politisch mitwirken. Nehmen Sie Ihre Verantworung war und wirken Sie als Wähler*in mit oder engagieren Sie sich als Mitglied einer Behörde. 

 

Bürgern sich Ausländerinnen und Ausländer in Malans ein, erhalten Sie das Stimm- und Wahlrecht und können sich somit aktiv an der Mitgestaltung von Bund, Kanton, Gemeinde und Bürgergemeinde beteiligen.

Voraussetzungen

Schweizer Staatsbürger: Insgesamt während mind. 6 Jahre in Malans wohnhaft. Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung mind. 2 Jahre in Malans wohnaft.

Ausländische Staatsbürger: Insgesamt während mind. 12 Jahren in der Schweiz wohnhaft. Die Zeit zwischen der Vollendung des 10. und des 20. Altersjahres wird dabei doppelt gerechnet. Bedingung für die Einbürgerung ist, dass Sie in der Schweiz sozial und kulturell integriert sind, die schweizerische Rechtsordnung beachten und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Daneben gelten weitere materielle Voraussetzungen.

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ABLAUF UND DOKUMENTE

Je nach ihrem bisherigen Bürgerrecht sind die Abläufe und die dazu notwendigen Dokumente verschieden

SCHWEIZER STAATSBÜRGER MIT BÜRGERRECHT EINER BÜNDNER GEMEINDE

Sie sind bereits Bürger eine Bündner Gemeinde? Beantragen sie das Malanser Bürgerrecht per Mail. Der Bürgerrat erteilt ihnen nach einem Vorstellungsgespräch das Malanser Bürgerrecht. Die Kosten betragen:

Erwachsene Einzelperson         Fr 100.-

Ehepaar                                      Fr. 150.-

Ehepaar mit Kinder                   Fr. 150.-

Elternteil mit Kinder                  Fr. 100.-

SCHWEIZER STAATSBÜRGER OHNE BÜRGERRECHT EINER BÜNDNER GEMEINDE

Sie sind noch nicht Bürger eine Bündner Gemeinde? Beantragen sie das Malanser und Bündner Bürgerrecht mit untenstehendem Formular. Nach einer Prüfung der Unterlangen durch den Kanton Graubünden erteilt ihnen der Bürgerrat nach einem Vorstellungsgespräch das Malanser Bürgerrecht. Die Kosten betragen:

Erwachsene Einzelperson        Fr 500.-

Ehepaar                                     Fr. 750.-

Ehepaar mit Kinder                  Fr. 750.-

Elternteil mit Kinder                 Fr. 500.-

Neben den genannten Kosten fallen Gebühren durch den Kanton an.

AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER*INNEN

Sie sind noch nicht Schweizer*In? Beantragen sie die Schweizer Staatsbürgerschaft, das Malanser und Bündner Bürgerrecht mit untenstehendem Formular. Nach einer Prüfung der Unterlangen durch den Kanton Graubünden erteilt ihnen der Bürgerrat nach einem Vorstellungsgespräch das Malanser Bürgerrecht. Die Kosten betragen:

Erwachsene Einzelperson        Fr. 1'000.-

Ehepaar                                     Fr. 1'500.-

Ehepaar mit Kinder                   Fr. 1'500.-

Elternteil mit Kinder                  Fr. 1'000.-

Neben den genannten Kosten, fallen noch Gebühren durch Bund und Kanton an.

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